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  Mietbedingungen
Übergabe:

Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, innen und aussen gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inkl. Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe, wird eine Gebühr von Fr. 50.-- pro Stunde berechnet.

Reinigung: Falls bei der Fahrzeugrückgabe durch den Mieter die Reinigung gar nicht oder nur teilweise erfolgt ist, wird für die Aussenreinigung Fr. 115.-- pro Stunde und für die Innenreinigung Fr. 115.-- pro Stunde erhoben. Für WC- Reinigung wird ein Pauschalbetrag von Fr. 150.-- berechnet.

Verbot:

Im Wohnmobil ist das Rauchen untersagt !
Im Wohnmobil dürfen keine Tiere mitgeführt werden !
Das Wohnmobil darf nicht überladen werden !
Das Wohnmobil darf nicht weitervermietet oder ausgeliehen werden.

Die Benützung des Wohnmobils ist verboten:
- für Personen die unter Medikamenten, Alkohol
- oder Rauschgifteinfluss stehen
- für entgeltliche Personen- und Warentransporte
- um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen.

Wartung: Der Mieter ist für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt des Mieters oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen (Inventar). Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste, die zu kontrollieren ist. Bei Rückgabe des Wohnmobils wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert, fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet.

Gebühren: Dieselkosten, Autobahn- Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Haftung: Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

Reparaturen: Reparaturen sind, wo immer möglich, durch einen offiziellen Vertreter ausführen zu lassen. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Betrag von Fr. 200.--, so ist vor Ausführung der Reparatur die Bewilligung des Vermieters einzuholen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Quittung und Rückgabe der defekten Ersatzteile zurückerstattet.

Unfall: Jeder Unfall ist sofort der örtlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden.

Übertretungen von Verkehrsvorschriften: Für die Folgen von Verkehrsverletzungen, Bussen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreitung von Parkzeiten ect.,haftet der Mieter.

Schäden: Schäden, die durch den Mieter am Wohnmobil entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Für Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst, ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe der Fahrzeugpapiere.
Falls dem Vermieter ein Bonusverlust entsteht, muss dieser vom Mieter übernommen werden.

Fahrzeug Versicherung: Unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt pro Schadenereignis Fr. 1'000.--) Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt pro Schadenereignis Fr. 1'500.00),
(unter 25 Jahren ein Selbstbehalt von Fr. 2'000.00).
Carrosserieaufbau ist mitversichert. Ausgenommen bei Grobfahrlässigkeit ( z.B. Alkohol ).
Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen.
Beschädigungen an der Innenausstattung des Wohnmobils sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Mieters.

Rücktritt aus dem Mietvertrag: Wenn das Wohnmobil nicht bezogen oder die vorgesehene Mietdauer nicht voll ausgenützt wird, ist der Mietzins dennoch geschuldet. Der Rücktritt ist dem Vermieter mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Bei Rücktritten bis 90 Tage vor Mietbeginn ist eine Annulationskostengebühr von Fr. 80.-- zu begleichen, für kurzfristigere Absagen wird 50% der Miete verrechnet. Ist der Mieter aus triftigen Gründen verhindert, seine Ferien anzutreten, darf er einen Ersatzmieter an den Vermieter vermitteln. Kann die Lücke in der Mietdauer weder durch den Mieter noch durch den Vermieter selbst gefüllt werden, hat der Mieter 50% der Miete zu entrichten. Wird die Übergabe des Wohnmobils durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie z.B. Nichtrückgabe, Zerstörung oder bei Beschädigung ausfällt, bemühen wir uns um ein Ersatzfahrzeug, wir sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden.

Gerichtsstand: Gerichtsstand für beide Parteien ist das Domizil des Vermieter.
 
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