| Übergabe: |
Das
Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, innen
und aussen gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare
Mängel abgegeben. Der Mieter verpflichtet
sich, das Wohnmobil inkl. Inneneinrichtung und
Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe, wird eine
Gebühr von Fr. 50.-- pro Stunde berechnet.
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| Reinigung: |
Falls
bei der Fahrzeugrückgabe durch den Mieter die
Reinigung gar nicht oder nur teilweise erfolgt ist,
wird für die Aussenreinigung Fr. 115.-- pro
Stunde und für die Innenreinigung Fr. 115.--
pro Stunde erhoben. Für WC- Reinigung wird
ein Pauschalbetrag von Fr. 150.-- berechnet.
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| Verbot: |
Im
Wohnmobil ist das Rauchen untersagt !
Im Wohnmobil dürfen keine Tiere mitgeführt
werden !
Das Wohnmobil darf nicht überladen werden
!
Das Wohnmobil darf nicht weitervermietet oder
ausgeliehen werden.
Die Benützung des Wohnmobils ist verboten:
- für Personen die unter Medikamenten, Alkohol
- oder Rauschgifteinfluss stehen
- für entgeltliche Personen- und Warentransporte
- um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art
zu stossen oder zu ziehen.
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| Wartung: |
Der
Mieter ist für den vorschriftsgemässen
Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Für
Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt des
Mieters oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils
entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für
den Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
(Inventar). Bei der Übergabe erhält der
Mieter eine Inventarliste, die zu kontrollieren
ist. Bei Rückgabe des Wohnmobils wird das Inventar
anhand der Liste kontrolliert, fehlendes oder defektes
Inventar wird dem Mieter verrechnet.
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| Gebühren: |
Dieselkosten,
Autobahn- Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren
gehen zu Lasten des Mieters.
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| Haftung: |
Der
Vermieter kann für Verluste oder Schäden,
die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls,
oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten
Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
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| Reparaturen: |
Reparaturen
sind, wo immer möglich, durch einen offiziellen
Vertreter ausführen zu lassen. Übersteigen
die geschätzten Reparaturkosten den Betrag
von Fr. 200.--, so ist vor Ausführung der Reparatur
die Bewilligung des Vermieters einzuholen. Reparaturkosten
werden nur gegen Vorlage der Quittung und Rückgabe
der defekten Ersatzteile zurückerstattet.
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| Unfall: |
Jeder
Unfall ist sofort der örtlichen Polizeistation
und dem Vermieter zu melden.
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| Übertretungen
von Verkehrsvorschriften: |
Für
die Folgen von Verkehrsverletzungen, Bussen wegen
Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder
Art, Überschreitung von Parkzeiten ect.,haftet
der Mieter.
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| Schäden: |
Schäden,
die durch den Mieter am Wohnmobil entstehen, gehen
zu Lasten des Mieters. Für Verlust oder Beschädigung
des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst,
ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe
der Fahrzeugpapiere.
Falls dem Vermieter ein Bonusverlust entsteht, muss
dieser vom Mieter übernommen werden.
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| Fahrzeug
Versicherung: |
Unbegrenzte
Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt pro Schadenereignis
Fr. 1'000.--) Vollkaskoversicherung
(Selbstbehalt pro Schadenereignis Fr. 1'500.00),
(unter 25 Jahren ein Selbstbehalt von Fr. 2'000.00).
Carrosserieaufbau ist mitversichert. Ausgenommen
bei Grobfahrlässigkeit ( z.B. Alkohol ).
Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu
tragen.
Beschädigungen an der Innenausstattung des
Wohnmobils sind nicht versichert und gehen zu Lasten
des Mieters.
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| Rücktritt
aus dem Mietvertrag: |
Wenn
das Wohnmobil nicht bezogen oder die vorgesehene
Mietdauer nicht voll ausgenützt wird, ist der
Mietzins dennoch geschuldet. Der Rücktritt
ist dem Vermieter mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Bei Rücktritten bis 90 Tage vor Mietbeginn
ist eine Annulationskostengebühr von Fr. 80.--
zu begleichen, für kurzfristigere Absagen wird
50% der Miete verrechnet. Ist der Mieter aus triftigen
Gründen verhindert, seine Ferien anzutreten,
darf er einen Ersatzmieter an den Vermieter vermitteln.
Kann die Lücke in der Mietdauer weder durch
den Mieter noch durch den Vermieter selbst gefüllt
werden, hat der Mieter 50% der Miete zu entrichten.
Wird die Übergabe des Wohnmobils durch ein
unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie
z.B. Nichtrückgabe, Zerstörung oder bei
Beschädigung ausfällt, bemühen wir
uns um ein Ersatzfahrzeug, wir sind dazu jedoch
nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden,
erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend
gemacht werden.
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| Gerichtsstand: |
Gerichtsstand
für beide Parteien ist das Domizil des Vermieter. |